Safer-Use & Harm Reduction

Safer-Use & Harm Reduction liegt primär in der Verantwortung der konsumierenden Personen. Umfassende Informationen zu psychoaktiven Substanzen, Konsumrisiken, rechtlichen Grundlagen, u.v.m. sind für diese Zielgruppe   die Grundlage verantwortungsvoller Entscheidungen. Doch auch Veranstalter:innen können bei Ihren Events durch verschiedene Maßnahmen einen sicheren Raum schaffen und somit einen Beitrag zur Gesunderhaltung ihrer Gäste und Gästinnen leisten. 

Neben Akteure und Akteurinnen im Freizeitsetting, finden auch Fachkräfte der Suchtprävention und -hilfe Informationen zu oben genannten Themen, welche wiederum an ihr Klientel multipliziert werden können. 

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Safer Use

Grundsätzlich gilt – Kein Drogenkonsum ohne Risiko!

Es gibt keinen risikofreien Drogenkonsum, jedoch kann das Risiko minimiert werden. Diese Hinweise können befolgt werden, aber sind ausdrücklich nicht als Anleitung oder Aufforderung zum Konsum zu verstehen:

  • Vorab sollte sich über substanzspezifische Wirkungen, Nebenwirkungen, Zusammensetzungen, Gefahren und rechtliche Folgen informiert werden. Außerdem sollte das eigene Konsumverhalten sowie Konsummuster reflektiert werden. 
  • Wirkungseintritt abwarten
  • Wasser trinken und frische Luft schnappen
  • Set (innerer Zustand) und Setting (Umwelt) beachten
  • Ohren schützen 
  • Safer Sniffing (nur feinkörniges Pulver ziehen, Ziehröhrchen nicht teilen)
  • Keine Kopfbedeckung beim Tanzen tragen und Tanzpausen einlegen (Überhitzung vermeiden)
  • Erholung nach der Party
  • Nicht Autofahren


Und außerdem: Mischkonsum vermeiden!

Mischkonsum/multipler Substanzgebrauch meint den Konsum zweier oder mehrerer verschiedener Substanzen zeitnah beieinander. Die Wirkungsweisen der Substanzen beeinflussen sich gegenseitig und die Wechselwirkungen sind nur schwer einzuschätzen. Abhängig von Substanz und Menge verstärken bzw. potenzieren sich bestimmte Wirkungen, was zur Lebensgefahr führen kann. Die größte Gefahr beim Mischkonsum stellt die Kombination mehrerer atemlähmender Substanzen dar (z.B. Alkohol, GHB/GBL, Ketamin, Opiate, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Lachgas, Poppers).

Ausführliche Informationen sind in unserer Broschüre oder unter Mischkonsum (externer Inhalt, Know-Drugs) zu finden.

Broschüre: Gestaltung & Illustration von Stefan Kowalczyk | www.kowaly.de 

Nachweisbarkeit

Drogenschnelltests werden u.a. bei Verkehrskontrollen angewendet. Durch das Testen von Schweiß, lassen sich in kürzester Zeit (1-2min) Drogenspuren nachweisen. Im Schweiß sind die einzelnen Substanzen ungefähr so lange nachweisbar, wie im Blut (Abweichungen sind möglich). Drogenschnelltests dienen als Instrument zur Verdachtserhärtung, sie sind als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen und grundsätzlich freiwillig.
 

Wenn eine Untersuchung stattfindet, sollte folgendes vorher beachtet werden: 

  • Vor der Untersuchung nicht zu viel trinken. Der Urin könnte dadurch so stark verdünnt werden, dass das Ergebnis nicht verwertbar ist. Das kann als Betrugsversuch gewertet werden.
  • Meidet während des Einbestellungszeitraumes die Einnahme von Schmerz-, Husten-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Falls diese Medikamente notwendig sind, legt eine Kopie des Rezeptes vor.
  • Verzichtet vor der Untersuchung auf Mohnprodukte. Viele Mohnsorten können einige Tage einen positiven Nachweis von Morphin im Urin und Blut verursachen. 

Weitere Informationen sind in unserer Broschüre oder unter Wie lange können Drogen im Körper nachgewiesen werden? - drugcom (externer Inhalt, Drugcom) zu finden.

Broschüre: Gestaltung & Illustration von Stefan Kowalczyk | www.kowaly.de 

Drogennotfall

Ruhe statt Panik 

Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und falls nötig Erste Hilfe zu leisten, bis ein:e qualifizierte:r Helfer:in oder der/die Notarzt/-ärztin eintrifft. Folgendes sollte unbedingt beachtet werden:

  • Ruhe bewahren und zunächst die Notlage analysieren!
  • Muss ein Notarzt/-ärztin gefunden werden? 
  • Was und wie viel hat die Person konsumiert?
  • Gibt es noch Reste der Droge, welche konsumiert wurde? Diese sollten dem/der Notarzt/-ärztin zum Testen der Inhaltsstoffe übergeben werden.
  • Gibt es Vorerkrankungen, die für den Notfall mitverantwortlich sein könnten?

Die Person sollte in keinem Moment aus den Augen gelassen werden. Auch wenn Hilfe geholt wird, sollte immer jemand bei der betroffenen Person bleiben. 

Weitere Informationen sind in unserer Broschüre zu finden.

Broschüre: Gestaltung & Illustration von Stefan Kowalczyk | www.kowaly.de 

Wie können Veranstalter:innen zum sicheren Feiern beitragen?

Räumlichkeiten/Organisation

  • Nur so viele Party-Besucher:innen eintreten lassen, wie es die räumlichen Gegebenheiten erlauben.
  • Garderobe anbieten
  • Chillout-Area/Sitzmöglichkeiten anbieten
  • Belüftung des Dancefloors sicherstellen
  • Taschen- und Ausweiskontrollen durchführen 
  • Bei Veranstaltungen mit über 500 Leuten sollte mindestens ein Team Rettungssanitäter:innen vor Ort sein.
  • Mindestens ein:e Mitarbeiter:in sollte Maßnahmen beherrschen, um im Notfall schnell und sicher agieren zu können.
  • Bei Straftaten die Polizei rufen.

Getränke

  • Kostenloses, frei zugängliches Trinkwasser 
  • Alkoholfreie Getränke sollten günstiger als alkoholische sein.
  • Ausweiskontrolle an der Bar, wenn alkoholische Getränke verkauft werden.

Infomaterialien

  • Auslegen von Flyern/Literatur zu den Themen Safer Use und Safer Sex